01.12.2022
Zum 01.01.2023 wurden die Datenlieferfristen in den DeQS Verfahren angepasst. Um das Verfahren möglichst einheitlich zu halten hat das QuIK-Register seine Abgabefristen an die gesetzlichen Vorgaben angepasst. Die Lieferfristen für das QuIK-Register sind allerdings weiterhin flexibel, sollten Sie Probleme haben den Termin einzuhalten wenden Sie sich bitte an die QuIK-Geschäftsstelle.
QS Daten für das QuIK Register des BNK und die Datenannahmestellen im Rahmen der DeQS-RL des G-BA müssen nun zu folgenden Terminen eingereicht werden:
1. Quartal: 15. Mai 2023
2. Quartal: 15. August 2023
3. Quartal: 15. November 2023
4. Quartal 28. Februar 2024 (nur DeQS)
Jahresdaten (QuIK Register)/ Jahreskorrekturfrist (DeQS): 15. März 2024
Bitte beachten Sie dass für das QuIK-Register die Übermittlung eines Exports des gesamten Jahres 2023 am 15. März 2024 ausreicht. Sie müssen keinen zusätzlichen Export für das 4. Quartal 2023 beim QuIK-Register einreichen.