Geschäftsstelle Qualitätssicherung ambulante Psychotherapie

Auf dieser Seite erhalten Sie Vorabinformationen zum gesetzlichen Qualitätssicherungsverfahren ambulante Psychotherapie sowie zur Geschäftsstelle Qualitätssicherung ambulante Psychotherapie. 


Die Seite befindet sich noch im Aufbau und wird laufend aktualisiert, bitte schauen Sie bei Interesse regelmäßig vorbei um auf dem Laufenden zu bleiben. 


Die Geschäftsstelle

Die Operatio - Gesellschaft für Organisations- und Systemanalyse im Gesundheitswesen mbH wurde am 14.03.2024 von der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung e.V. (DPTV) mit der Einrichtung der Geschäftsstelle Qualitätssicherung ambulante Psychotherapie beauftragt.


Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle zählen u.a.:

  • Entwicklung und Vertrieb einer QS-Dokumentationssoftware für die DeQS-Module QS-APSY und QS-PAPSY.
  • Bearbeitung aller die technische Umsetzung des Verfahrens betreffenden Anfragen und Mitteilungen.
  • Einrichtung einer Hotline für die Softwareanwender/innen.
  • Verfahrensbezogene Kommunikation mit den gesetzlichen Datenannahme-stellen.
  • Unterstützung bzw. Beratung der Teilnehmenden bei Stellungnahmeverfahren.
  • Vertretung der Interessen der Auftraggeberin und Ihrer Mitglieder gegenüber dem IQTIG, insbesondere in den Arbeitsgruppen „Verfahrensteilnehmer“ und „IT“.

Sie können die Geschäftsstelle unter den Kontaktdaten der Operatio - Gesellschaft erreichen und sich gerne schon mit allen Fragen an uns wenden:


Anschrift:
Operatio - Gesellschaft für Organisations- und Systemanalyse im Gesundheitswesen mbH
Kettungsstraße 13 A
D-65510 Idstein
Email: info@operatio-gesellschaft.org
Telefon: 060 829 294 007
Telefonische Sprechzeiten: Mo. - Fr., 09:00h - 18:00h



Das Qualitätssicherungsverfahren

Das gesetzliche Qualitätssicherungsverfahren ambulante Psychotherapie ist ein Verfahren im Rahmen der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherungsrichtlinie (DeQS-RL) des gemeinsamen Bundesausschuss (g-BA). Zur Durführung des Verfahrens müssen Betroffene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie betroffene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte einen, durch das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), spezifizierten Datensatz dokumentieren und an die Datenannahmestelle ihrer Kassenärztlichen Vereinigung exportieren. 

Das Verfahren startet am 01.01.2025