Datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung (DeQS-RL)


Innerhalb von QuIK ist  die Erfassung und der Export der vom G-BA spezifizierten Daten der Module QS-PCI, PPCI, Herzschrittmacher-Implantation 09/1, -Aggregatwechsel 09/2, -Revision/-Systemwechsel/-Explantation 09/3; implantierbare Defibrillatoren-Implantation 09/4, -Aggregatwechsel 09/5, -Revision/-Systemwechsel/-Explantation 09/6; Karotis-Revaskularisation 10/2, Koronarchirurgie und Eingriffe an Herzklappen (HCH). möglich.

Nach Anmeldung am QuIK-Register werden Sie in die Lage versetzt, die entsprechenden Daten zu dokumentieren und neben der Dateneinreichung an das Register an die Datenannahmestellen für die einzelnen Sektoren (ambulant kollektiv, ambulant selektiv und stationär) zu exportieren.

Was unterscheidet die QuIK von der DeQS-RL?

Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die QuIK ein freiwilliges selbst verwaltetes und eigenfinanziertes Projekt ist. Es ermöglicht den teilnehmenden Institutionen eine transparente regelmäßige Statistik und die Beantwortung gezielter Fragestellungen (Publikationen).

Die DeQS-RL definiert einen vom G-BA definierten Datensatz, der von den Ärzten und Ärztinnen erfüllt werden muss. Die Daten gelangen über die regionalen Datenannahmestellen an eine Bundesauswertungsstelle beim IQTIG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen).
Die Richtlinie folgt dem Sozialgesetz als Maßnahme der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung PCI.

Warum hängen beide Konzepte zusammen?

Obwohl sich die QuIK und die DeQS-RL in ihrer Grundkonzeption unterscheiden, basieren beide auf im HKL erhobenen Eingriffsdaten. Daher ist das QuIK-Register beauftragt worden an der Umsetzung der DeQS-RL mitzuwirken.
Diese Entwicklung ist umso bedeutender, als das Aufsetzen der unterschiedlichen Felder im Rahmen des QuIK-Registers einfacher war als eine komplette Neuentwicklung durch Anbieter von Praxisverwaltungssystemen (PVS).