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Erfassung von Schrittmachern und Defibrillatoren im Rahmen der Selektivverträge in Baden-Württemberg


06.05.2022


Invasiv tätige Kardiologen und Kardiologinnen die als Teilnehmer am Facharztvertrag Kardiologie nach § 73c AOK/Bosch BKK die Vertragsvoraussetzung zur Durchführung und Abrechnung von Schrittmacher und Defibrillatoren Im- und Explantationen erfüllen nehmen ab dem 01.04.2022 am Defibrillatoren- und Schrittmachermodul des QuIK-Registers teil.
Die Daten, die bisher auf sogenannten BQS-Bögen erfasst wurden, können von nun an elektronisch in das neue Modul QuIKplus eingetragen werden.
Der Export der Daten an das QuIK - Register soll jährlich zum 22. Februar des Folgejahres erfolgen.
Kardiologen und Kardiologinnen die bereits Herzkatheteruntersuchungen über QuIK dokumentieren kontaktieren bitte die QuIK-Geschäftsstelle um sich die Funktionen zur Erfassung von Herzschrittmachern und Defibrillatoren in Ihrer bestehenden Softwareinstallation freischalten zu lassen.
Kardiologen und Kardiologinnen die bisher keine QuIK Teilnehmer waren, erhalten eine Anleitung zum Download über die QuIK-Geschäftsstelle oder ihre Ansprechpartnerin beim MediVerbund.
Alle Teilnehmer des betreffenden Selektivvertrages wurden am 29.04.2022 schriftlich vom MediVerbund informiert.