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Neue Abgabefristen für QS PCI und das QuIK-Register

01.12.2022

Zum 01.01.2023 wurden die Datenlieferfristen in den DeQS Verfahren angepasst. Um das Verfahren möglichst einheitlich zu halten hat das QuIK-Register seine Abgabefristen an die gesetzlichen Vorgaben angepasst. Die Lieferfristen für das QuIK-Register sind allerdings weiterhin flexibel, sollten Sie Probleme haben den Termin einzuhalten wenden Sie sich bitte an die QuIK-Geschäftsstelle


QS Daten für das QuIK Register des BNK und die Datenannahmestellen im Rahmen der DeQS-RL des G-BA müssen nun zu folgenden Terminen eingereicht werden:


1. Quartal: 15. Mai 2023
2. Quartal: 15. August 2023
3. Quartal: 15. November 2023
4. Quartal 28. Februar 2024 (nur DeQS)
Jahresdaten (QuIK Register)/ Jahreskorrekturfrist (DeQS): 15. März 2024


Bitte beachten Sie dass für das QuIK-Register die Übermittlung eines Exports des gesamten Jahres 2023 am 15. März 2024 ausreicht. Sie müssen keinen zusätzlichen Export für das 4. Quartal 2023 beim QuIK-Register einreichen.